Alle Jahre im Großen und regelmäßig im Kleinen ist das Thema aktuell: die Wahlwerbung. Insbesondere das Verteilen von Wahlflyern ist für Parteien und Kandidaten interessant – bieten Sie doch eine große Reichweite und sind relativ günstig umzusetzen. Doch was ist erlaubt und was nicht? Welche Möglichkeiten gibt es, Wahlflyer verteilen zu lassen, z. B. für eine Kommunalwahl oder Bürgermeisterwahl? Das erfahren Sie in diesem Artikel.

Was sind Wahlflyer überhaupt?

Wahlflyer sind Flyer, welche die Bewerbung einer Partei oder eines Kandidaten zum Ziel haben. Sie sind in der Regel Teil des Wahlkampfes. Als Wahlkampf wird im engeren Sinne das direkte Werben von Parteien oder Kandidaten um Stimmen vor einer Wahl bezeichnet. Verschiedenste Botschaften, z. B. personenbezogene, themenbezogene oder parteibezogene Botschaften lassen sich plakativ auf einem Flyer darstellen. Größe, Format und Gestaltung der Wahlflyer ist dabei sehr individuell und hängt nicht nur von der Partei und deren Corporate Design, sondern auch von der jeweiligen Region ab.

Ziel der Flyer ist es, Unentschlossene und Sympathisanten von der Partei bzw. dem Kandidaten zu überzeugen und zu motivieren, bei der entsprechenden Wahl für die Partei bzw. den Kandidaten zu stimmen.

Sind Wahlflyer Werbung?

Ja, auch Wahlflyer sind rechtlich gesehen Werbung und unterliegen deren rechtlichen Bestimmungen. Die Regeln, die für das Verteilen von normalen Werbeflyern gelten, gelten also auch für das Verteilen von Handzetteln für das Bewerben von Parteien oder Kandidaten.

Der Artikel 21 des Grundgesetzes (Parteienprivileg) regelt grundsätzliche Dinge zu den Rechten und Pflichten von Parteien in Deutschland. Spezielle Regeln für Wahlwerbung gibt es jedoch nicht. Wahlwerbung ist durch die Pressefreiheit (Art. 5 Absatz 1 GG) und die Kunstfreiheit (Artikel 5 Absatz 3 GG) geschützt. Das bedeutet: Wahlwerbung ist grundsätzlich erlaubt und (fast) komplett frei gestaltbar. Die Parteien und Kandidaten müssen sich aber an die Regeln der Gemeinde halten. Für:

  • das Aufhängen von Plakatwerbung
  • das Benutzen von Lautsprechern und/oder Megaphonen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
  • das Aufstellen von Infoständen auf öffentlichen Straßen und Plätzen

sollten Sie eine Genehmigung bei der Gemeinde einholen. Details dazu erfragen Sie am besten bei Ihrer Gemeinde direkt.

Ist das Verteilen von Wahlflyern erlaubt?

Ja, das Verteilen von Wahlflyern ist erlaubt – wenn auch mit einigen Einschränkungen:

  • Es gelten die allgemein gültigen Einschränkungen für das Verteilen von Flyern.
  • Nach deutschem Wahlrecht ist Wahlwerbung am Wahltag in und um das Wahllokal untersagt – also dann auch das Verteilen von entsprechenden Flyern.

Welche Möglichkeiten gibt es für das Verteilen von Wahlwerbung?

Einen ausführlichen Artikel über die möglichen Orte, um Flyer zu verteilen, finden Sie hier. Zusammenfassend:

  • Wahlflyer besser nicht an Autos oder Fahrräder anbringen, das kann Ärger geben.
  • Wahlflyer auf fremden Grundstücken zu verteilen ist nur mit Erlaubnis des Eigentümers erlaubt – dieses am besten schriftlich einholen.
  • Flyer in Restaurants oder Geschäften auslegen ist erlaubt, wenn Sie sich die Erlaubnis des Betreibers einholen.
  • Wahlflyer im öffentlichen Raum zu verteilen, z. B. auf der Straße, ist erlaubt, wenn Sie sich vorher eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt einholen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht aus Versehen auf Privatgrundstücken verteilen, z. B. in einem Einkaufszentrum oder auf einem Parkplatz. Denn dafür benötigen Sie die Genehmigung des Eigentümers.

Ebenfalls erlaubt ist das Einwerfen von Flyern in Briefkästen, sofern diese nicht mit einem „Keine Werbung“-Schild versehen sind. Durch eine solche Verteilung erreichen Sie eine sehr große Anzahl an Haushalten und potentiellen Wählern!

Wenn Sie ein ganzes Gebiet, zum Beispiel einen Stadtteil oder direkt eine ganze Stadt, erreichen möchten, bietet sich die Verteilung Ihrer Wahlflyer durch den Postboten an. Wir sorgen in Verbindung mit der Deutschen Post dafür, dass Ihre Wahlwerbung direkt in die Briefkästen der potentiellen Wähler eingeworfen wird – und zwar wirklich zuverlässig und schon ab 8,5 Cent pro Stück.

Nur die Briefkästen mit dem „Keine Werbung“-Schild werden nicht bedient, da es verboten ist, dort Werbung – auch Wahlwerbung – einzuwerfen. Gerne beraten wir Sie persönlich.

Sie benötigen für diese Form der Wahlwerbe-Verteilung übrigens keine Adressen! Sie suchen sich ein bestimmtes Gebiet aus (z. B. nach Postleitzahl oder nach Stadtteil) und anschließend werden die Parteiflyer / Wahlflyer verlässlich in die Briefkästen eingeworfen.

Individuelles Angebot anfordern

Tipps zum Gestalten von Wahlflyern

Auch, wenn dieser Artikel nicht das Gestalten der Wahlflyer im Fokus hat, möchten wir Ihnen dennoch ein paar Tipps geben:

  • Die Wahlflyer sollten sich natürlich an dem Corporate Design der Partei und der gesamten Kampagne orientieren: Logo, Farbwelt, Schriftarten.
  • Sie sollten die wichtigste Botschaft vermitteln und auf den Punkt bringen.
  • Bei der Werbung für einen Kandidaten: Bringen Sie Persönlichkeit ein und verwenden Sie ein freundliches Portraitfoto.
  • Überladen Sie den Flyer nicht mit zu viel Text und zu vielen Bildern – dadurch verliert die Hauptbotschaft an Gewicht und nicht jeder potentielle Wähler möchte viel Text lesen.
  • Neben den „Standardformaten“ wie z. B. DIN A5, DIN A4 oder DIN Lang können auch außergewöhnliche Formate geeignet sein – auch, um sich von anderen Wahlflyern und Werbeflyern abzugrenzen.

Wahlwerbung drucken lassen – welche Möglichkeiten gibt es?

Für das Drucken der Wahlflyer gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. den Copyshop vor Ort für kleinere Mengen oder richtige Druckereien. Hier kann zwischen den Online-Druckereien und lokalen Druckereien vor Ort unterschieden werden. Druckereien vor Ort bieten meist einen individuelleren Service, sind aber vielleicht etwas teurer als eine Online-Druckerei. Es liegt an Ihnen, welche Unternehmen Sie unterstützen möchten.

Postwurfsendungen bzw. POSTAKTUELL – die optimale Wahl für den Wahlkampf

Wir unterstützen Sie im Wahlkampf, indem wir für Sie die Verteilung Ihrer Wahlflyer in ganz Deutschland und genau dort, wo Sie es wünschen, organisieren. Gerne beraten wir Sie und finden für Sie heraus, wie viele Haushalte Sie in Ihrem Wunschgebiet erreichen können.

Sie können Ihre Wahlflyer einfach zu uns schicken lassen (von Ihrer Druckerei oder einer Online-Druckerei) und wir kümmern uns um den Rest. Das Ergebnis: Zuverlässig verteilte Wahlwerbung vom Briefträger der Deutschen Post. So können Sie auch ohne Probleme eine ganze Stadt mit Ihren Flyern erreichen!

Mit einem klassischen Flyer im Format DIN A4 erreichen Sie 1.000 Haushalte schon ab 79 Euro. Mehr über die Preise finden Sie hier: Preise.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und darauf, Sie in Ihrem Wahlkampf zu unterstützen!

Individuelles Angebot anfordern

Rufen Sie uns an:
02161 – 49 51 10

Schreiben Sie uns:
info@postservice-socher.de

Web-Tipps für weitere Informationen zum Thema Wahlwerbung

  • „Wahlwerbung – nicht alles ist erlaubt“ auf tagesschau.de
  • „Wahlwerbung – was ist Parteien erlaubt und was nicht?“ auf anwalt.org

Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Kontaktieren Sie Ihre Gemeinde oder einen Anwalt, wenn Sie sich unsicher sind.

Beitragsbild: couple holding a brochure – auremar via stock.adobe.com