Flyer in Briefkästen einwerfen ist erlaubt

Sie dürfen Ihre Flyer in die Briefkästen Ihrer potenziellen Kunden werfen. Das ist erlaubt, vorausgesetzt, es ist kein „Keine Werbung“ oder „Werbung verboten“ Schild am Briefkasten angebracht. Sobald ein Hinweis am Briefkasten ist, dass keine Werbung erwünscht ist, dürfen und sollten Sie natürlich keinen Flyer dort einwerfen! Nicht nur, weil es Ärger geben kann, sondern auch, weil Ihre Werbung dann mit Sicherheit Unmut verursacht und der Briefkastenbesitzer nicht positiv auf Sie zu sprechen sein wird, wenn Sie seine Wünsche („keine Werbung“) nicht respektieren.

Wenn Sie einmal versuchen, Ihre Flyer in Briefkästen zu verteilen, wird Ihnen eines ganz schnell bewusst: Das ist viel Arbeit! Egal, ob Sie selbst die Flyer verteilen oder Aushilfen, wie z. B. Schüler, die Verteilung übernehmen lassen – je nach Besiedlungsdichte dauert es ganz schön lange, bis ein paar hundert Flyer in die Briefkästen eingeworfen sind. Bei einigen Aushilfen ist es oft auch nicht sicher, dass Ihre Flyer tatsächlich den Weg in den Briefkasten finden. Sollte eine Aushilfe Ihre Handzettel in Briefkästen werfen, die einen „Keine Werbung“-Aufkleber tragen, kann es (auch teuren) Ärger geben! Für den Sie dann haften.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Flyer doch einfach vom Briefträger der Deutschen Post verteilen. Dieser nimmt Ihre Werbung mit, wenn er gerade die normale Post verteilt und wirft den Flyer direkt in den Briefkasten. Diese Art der Flyerverteilung heißt POSTAKTUELL und ist zuverlässig sowie flexibel. Die gewünschte Region, in der verteilt werden soll, können Sie z. B. nach Stadtteil oder Postleitzahl-Gebiet aussuchen. Um die gesamte Abwicklung kümmern wir uns für Sie. Liefern Sie uns einfach die Flyer zu – um den Rest kümmern wir uns. Klingt gut? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage!

Lassen Sie uns Ihre Flyer verteilen

Mit uns und der Verteilung durch die Deutsche Post sind Sie auf der sicheren Seite. Ihre Werbung wird dort zugestellt, wo sie auch erlaubt und erwünscht ist. Sie müssen sich nicht um die Verteilung kümmern – das übernehmen wir für Sie. Es ist sowohl eine Verteilung in nur einem Stadtgebiet möglich oder auch in ganz Deutschland.

Lassen Sie sich beraten unter 02161 – 49 51 10 oder per Mail an info@postservice-socher.de

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Flyer an Autos oder Fahrräder anbringen

Leider oft noch Gang und Gebe – Flyer oder Visitenkarten werden hinter Scheibenwischer oder ans Fenster geklemmt. Klingt erst einmal einfach, kann aber teuer werden. Hier gibt es nämlich drei wichtige Aspekte zu beachten.

  1. Kann dies laut IHK eine erlaubnispflichtige Sondernutzung sein. Sie müssten demnach eine, in der Regel kostenpflichtige, Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
  2. Wenn Sie einen Schaden am Fahrzeug verursachen, könnte Sie der Besitzer für diesen Schaden verantwortlich machen. Denken Sie z. B. an eine defekte Gummidichtung am Fenster.
  3. Solche Flyer oder Visitenkarten werden oft auf dem Boden entsorgt. Auch dafür könnten Sie verantwortlich gemacht werden. Und die beste Werbung ist es sicher nicht, wenn Ihre Flyer die Gegend verschmutzen.

Fazit: Lassen Sie hier lieber die Finger davon!

Flyer auf fremden Grundstücken verteilen

Wenn Sie auf Grundstücken von Fremden Flyer verteilen lassen möchten, dann benötigen Sie hierfür die Zustimmung des Grundstückeigentümers. Fremde Grundstücke sind z. B. Einkaufszentren, Parkplätze von Unternehmen oder Geschäften. Auf diesen Grundstücken hat der Eigentümer das Hausrecht, das heißt er kann es Ihnen verbieten, Ihre Werbung dort zu verteilen. Aber nicht nur das – werden Ihre Flyer auf den Boden geworfen oder verschmutzen anderweitig das Grundstück, dann kann er Sie für die Reinigungskosten bezahlen lassen.

Fazit: Ja, Sie dürfen hier verteilen, wenn Sie sich die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt haben (am besten schriftlich).

Flyer im öffentlichen Raum verteilen, z. B. Fußgängerzone oder Park

Im öffentlichen Raum oder in einer Fußgängerzone dürfen Sie Flyer verteilen – wenn Sie sich vorher eine Erlaubnis eingeholt haben. In der Regel benötigen Sie für das Verteilen auf der Straße eine Genehmigung des Ordnungsamtes. Dies variiert je nach Region. Fragen Sie einfach einmal bei dem für das gewünschte Verteilgebiet zuständige Ordnungsamt nach!

Für das Verteilen von Werbung „auf der Straße“ gilt:

  • Es ist erlaubt, aber nur mit einer Genehmigung.
  • Die Genehmigung ist örtlich beschränkt, hieran sollten Sie sich halten.
  • Belästigen oder nötigen Sie keine Personen – aber das sollte selbstverständlich sein.
  • Wirft Ihren Flyer jemand auf den Boden, und nicht in einen Papierkorb, sollten Sie hier selbstverständlich ebenfalls dafür sorgen, dass Ihre Werbung nicht dort liegen bleibt.
  • Achten Sie darauf, dass Sie nicht aus Versehen auf Privatgrundstücken verteilen, z. B. in einem Einkaufszentrum oder aber auf einem Parkplatz. Denn dafür benötigen Sie die Genehmigung des Eigentümers (siehe oben).

Fazit: Das Verteilen von Flyern im öffentlichen Raum ist erlaubt, wenn Sie sich eine Genehmigung einholen.

Flyer auslegen, z. B. in Restaurants oder Geschäften

Hier gilt, wie bei Privatgrundstücken, fragen Sie vorher den Besitzer oder Betreiber des Geschäfts. Viele Restaurants, Cafés, Geschäfte, Kinos, Fitnessstudios und andere Dienstleister haben einen Platz für Flyer. Wenn Ihr Flyer schön aussieht, haben Sie meist noch bessere Karten – das gilt natürlich auch für die Werbewirkung. Ungefragt sollten Sie Flyer übrigens nicht einfach irgendwo hinlegen, denn das verursacht Unmut und meist landen Ihre Flyer dann direkt im Papierkorb.

Fragen Sie doch einmal Geschäftspartner, Freunde oder Bekannte, ob Sie in deren Lokalitäten ein paar Flyer auslegen können. Oft ist es hier ein Geben und Nehmen – vielleicht haben Sie ja auch einen Platz für deren Flyer.

Fazit: Eine einfache und erlaubte Lösung, wenn Sie vorher nett fragen.

Flyer vor einem Konzert, Fußballspiel etc. verteilen

Sie möchten Ihrer Flyer vor einem Konzert oder einem Fußballspiel verteilen? Was zuerst nach einer guten Idee klingt, kann leider oft Ärger geben. Denn ein Stadion – inkl. Parkplätze und Vorplatz – ist meist Privateigentum. Sie dürfen hier also ohne Genehmigung des Eigentümers, dieser hat das Hausrecht, keine Flyer verteilen! Das Verteilen von Flyern vor einem Konzert oder Fußballspiel ist ohne Genehmigung verboten!

Unser Fazit

  • Sobald Sie persönlich Flyer verteilen lassen möchten und es handelt sich nicht um Ihr eigenes Grundstück, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese muss Ihnen entweder die Stadt / das Ordnungsamt erteilen oder der Grundstückseigentümer.
  • Von dem Anheften an Autos oder anderen Fahrzeugen sollten Sie die Finger lassen.
  • In Briefkästen dürfen Sie verteilen, das ist aber viel Arbeit. Wir nehmen Ihnen diese Arbeit gerne ab, indem wir Ihre Flyer vom Briefträger der Deutschen Post zuverlässig verteilen lassen. Und das schon ab 8,5 Cent pro Stück! Lassen Sie sich beraten!

Dieser Artikel ist keine rechtliche Beratung und ersetzt diese auch nicht! Fragen Sie in Ihrem individuellen Fall beim Ordnungsamt oder Grundstückseigentümer nach.

Lassen Sie uns Ihre Flyer verteilen

Mit uns und der Verteilung durch die Deutsche Post sind Sie auf der sicheren Seite. Ihre Werbung wird dort zugestellt, wo sie auch erlaubt und erwünscht ist. Sie müssen sich nicht um die Verteilung kümmern – das übernehmen wir für Sie. Es ist sowohl eine Verteilung in nur einem Stadtgebiet möglich oder auch in ganz Deutschland.

Lassen Sie sich beraten unter 02161 – 49 51 10 oder per Mail an info@postservice-socher.de

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